Setting

Sitzungen finden im Einzelsetting, Paarsetting oder Mehrpersonensetting (ab 3 Personen) statt.  Die Sitzungsdauer beträgt im Regelfall im Einzelsetting 50 Minuten. Bei Paarsitzungen werden 75-100 Minuten angesetzt, bei Mehrpersonensettings 100-150 Minuten.

Eine Abrechnung ist als Selbstzahler oder über die private Krankenversicherung, Beihilfe, das Kostenerstattungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse und die Heilfürsorge möglich.

Abrechnungsmöglichkeiten

Ich habe keinen Kassensitz und somit nicht die Möglichkeit über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, es sei denn im Kostenerstattungsverfahren. Eine Abrechnung über die private Krankenversicherung ist jedoch möglich.

Bitte informieren Sie sich vor einer Kontaktaufnahme darüber, ob eine Abrechnung über eines der aufgeführten Möglichkeiten für Sie in Frage kommt.

Selbstzahler

Die Behandlungssitzungen wird bei Selbstzahlern privat in Rechnung gestellt und wird seitens der gesetzlichen Krankenkassen sämtlich nicht erstattet. Die Höhe es Honoras richtet sich nach der nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) . 

Es gibt keine Einschränkungen durch Kontingente oder Antragsverfahren. Der Umfang und die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Kostenerstattungsverfahren

In Ausnahmefällen übernimmt die gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie auch wenn diese bei einer approbierten Psychotherapeutin in Privatpraxis stattfindet (§13 Abs. 3 SGB V). Das ist dann möglich, wenn die Suchende Person bereits mehrere Absagen von gesetzlichen Praxen erhalten hat oder zeitnah kein Platz angeboten werden konnte. 
Dokumentieren sie bestenfalls ca. 3-5 schriftliche Absagen. 

private Krankenversicherung

Sind Sie privatversichert, sollten sie unbedingt bereits vor einem Erstgespräch bei ihrer Versicherung die Vertragsbedingungen für die Kostenübernahme prüfen.
Einige Versicherungen verlangen eine vorherhige Antragsstellung, wofür ein ärztlicher Befundbericht und der Therapieantrag der Therapeutin eingereicht werden muss. Andere verlangen zusätzlich ein Gutachten oder ein ärtzliches Attest über die Behandlungsnotwendigkeit. 
Klären sie also, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie erstattet wird. 

Vor Beginn der Behandlung wird gemeinsam eine Honorarvereinbarung getroffen. Diese basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherpeut:innen (GOP). Rechnungen werden direkt an Sie gestellt, diese müssen sie dann selbstständig bei ihrer Versicherung einreichen. 

Beihilfe

Beamt:innen oder Angehörige mit Beihilfeanspruch können einen Teil der Behandlungskosten von ihrer Beihilfe erstattet bekommen. Der verbleibende Teil wird in den meisten Fällen von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Um die Beihilfe zu nutzen, muss vor Beginn der Therapie ein Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden, meist mit einem ärztlichen Befundebericht und dem Therapieantrag der Psychotherapeutin. 

Heilführsorge

Bei der Heilführsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten für die Psychotherapie. Es ist eine besondere Form der Krnakenversogung für bestimmte Berufsgruppen wie Soldat:innen, Polizeibeamt:innen oder Justizvollzugsbeamt:innen. 

Vor Beginn der Behabdlung muss ein Antrag gestellt und genemigt werden.

Rentenversicherung

In Zukunft wird auch Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge angeboten werden.

Das Nachsorgeangebot kann im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation genutzt werden.

Diese umfasst 25 wöchentliche Gesprächstermine in Gruppen. Jeder Termin dauert 90 Minuten. Zusätzlich finden ein Aufnahme- und ein Abschlussgespräch im Einzelsetting (50 min) statt. 

In Ausnahmefällen kann die Psy-RENA in Form von Einzelgesprächen mit 12 Terminen erbracht werden. 

Aktuell steht noch kein Termin für den nächsten Gruppenstart fest, wird aber zeitnah veröffentlicht.

gesetzliche Krankenkasse

Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist aktuell nicht möglich.

Möglich ist die Nutzung des Kostenerstattungsverfahren.

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